Aktuell


Bahnschwellenverbot in Wohngebieten

Seit Oktober 2001 ist in der Schweiz die Abgabe von alten Bahnschwellen für Bauten im Wohngebiet verboten.

Und ab Juli 2005 auch für die heute noch zugelassenen Zwecke, wie etwa für Lawinenverbauungen.

Gemeint sind gebrauchte Eisenbahnschwellen aus Holz, die gegen Verrottung mit Teeröl imprägniert wurden. Dieses Teeröl besteht grösstenteils aus polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen. Eine giftige Substanz, die bei Hautkontakt krebserregend wirkt und auch von Pflanzen aufgenommen werden kann.

Es gibt im Fachhandel genügend Alternativen zur Auswahl.

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