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Herbizid Verbot auf Wegen und Plätzen ab 1.1. 2001

Ab dem ersten Januar 2001 ist das Ausbringen von Herbiziden (chemische Produkte gegen unerwünschte Pflanzen) auf allen privaten und öffentlichen Wegen und Plätzen verboten und die Produkte für Wege und Plätze werden aus dem Handel genommen.

Wenn Sie Ihre Flächen trotzdem sauber halten wollen, müssen Sie in Zukunft Alternativen anwenden. Man kann zwei grundsätzlich verschiedene Verfahren unterscheiden: 

bulletDie thermische Bekämpfung (abbrennen oder abflammen)
bulletDie mechanische Bekämpfung (jäten, hacken usw.) 

Bei der thermischen Bekämpfung werden die Blätter mittels Hitzeeinwirkung (Flamme, Infrarotstrahlung, heisses Wasser oder Dampf) abgebrannt. Das Wurzelwerk bleibt dabei meistens unbeschadet. Deshalb kommen gewisse Unkräuter wieder auf, und eine weitere Behandlung wird notwendig, bis die Pflanzen ausgehungert sind.

Bei der mechanischen Bekämpfung werden die Pflanzen je nach Methode (von Hand jäten, mit Hacken, Bürsten, Schaber usw.) aus- oder abgerissen. Hier gilt das Gleiche wie bei der thermischen, das Wurzelwerk bleibt meistens intakt, weshalb Wiederholungen notwendig werden.

Bei beiden Methoden muss das Unkraut im jungen Stadium (2-4 Blätter) behandelt werden. Zudem sind mehrere Behandlungen im Jahr nötig, um die Flächen sauber zu halten. Dies hängt ganz von der Art des Unkrautes und dem Unkrautbesatz ab. Wichtig ist auch, dass die Umgebung gepflegt und sauber ist, damit nicht ständig Flugsamen auf die Flächen kommen und neues Unkraut sich ausbreitet.

Wenn Sie die Bekämpfung selbst vornehmen wollen, gibt es im Handel bereits einige Geräte. Doch die meisten sind entweder noch nicht ausgereift oder ziemlich teuer, so dass sich eine Anschaffung nicht lohnt. Für einzelne Unkräuter und kleine Flächen kann auch ein kleiner Bunsenbrenner eine Alternative sein. 

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